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Der Volksmund sagt: "Guter Rat ist teuer!" Das muss nicht sein.


Neben der Abrechung nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG)*, das die Honorare für die Tätigkeit des Anwalts abhängig von der Höhe des Streitwerts regelt, gibt es auch - nachfolgend vorgestellt - andere Möglichkeiten der Honorargestaltung, um im Vorfeld einer Mandatierung das für die jeweilige anwaltliche Tätigkeit maßgeschneiderte Konzept festzulegen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie auch diesbezüglich und erstellen gerne einen unverbindlichen Vorschlag, damit Sie bereits am Anfang unserer Zusammenarbeit abschätzen können, was kostenmäßig auf Sie zukommen kann. Hierbei erläutern wir auch die Möglichkeiten, eine bestehende Rechtsschutzversicherung oder eine Prozeßfinanzierung in Anspruch zu nehmen.

"Teuer zu stehen" kommt einen jeden falls im Vergleich die unterlassene Einholung von Rechtsrat. Dagegen ist guter Rat in der Regel seinen Preis wert.


* Lesen Sie hier mehr über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)