Bewertung/Presse

Das Standardwerk für Wirtschaftsanwälte in Deutschland, "Der Deutsche Wirtschaftsanwalt 2007, Handbuch für Unternehmen" hat über unsere Kanzlei folgendes berichtet:

    "Allgemeines / Bewertung: Dr. Friedrichs Anwaltskanzlei ist eine Wirtschaftskanzlei, die ihren Standort in Düsseldorf hat. Derzeit sind dort fünf Anwälte tätig. 1985 gründete der Inhaber Dr. C. Friedrichs die Sozietät in Düsseldorf nach mehreren Jahren als Syndikus im VEBA-Konzern, zwei Jahren juristischer Tätigkeit in London und zwei weiteren Jahren in einer kleinen und wirtschaftsrechtlich beratenden Kanzlei. Bald wuchs die – als ideal überschaubar erscheinende und doch eine Spezialisierung ermöglichende – Kanzlei auf eine Stärke von regelmäßig vier bis fünf Berufsträgern und i. d. R. zwei bis drei Rechtsreferendaren an."

    "Kanzleistrategie / -philosophie: Dr. Friedrichs Anwaltskanzlei verstehen sich als eine Art "ausgegliederte Rechtsabteilung" und legal manager für Unternehmen. Sie sei eine Prozessvermeidungs-Kanzlei wo möglich und setze die Interessen ihrer Mandanten wo nötig konsequent gerichtlich und außergerichtlich durch."

    "Rechtsgebiete / Schwerpunkte: Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen im Bereich Gesellschaftsrecht (GmbH, AG, OHG, KG etc) und Kartellrecht, Vertragsrecht (internationale Verträge, Aufbau von Vertriebsstrukturen und rechtliche Gestaltung von Vertriebssystemen, Handels- und Handelsvertreterverträge, Lizenz- und Know-How-Verträge, Miet- und Leasingrecht), Franchise-Systeme, Wettbewerbsrecht/"intellectual property" (insbesondere Markenrecht, Künstlerrecht, Urheberrecht), Erbrecht, Testamente, Bankrecht, Wechsel- und Scheckrecht, Schadensersatzrecht sowie Arbeitsrecht, Unternehmerverträge / Unternehmensverträge: Ehe- und Erbverträge und Merger & Acquisition. In jüngster Zeit wird eine Hinwendung zur Beratung von indischen Firmen in Deutschland und deutschen Firmen auf dem indischen Markt angestrebt. Ein Schwerpunkt der Kanzlei ist das Projektgeschäft (Kauf/ Verkauf Einkaufszentren etc.)."

    "Mandanten: Zu den Mandanten der Sozietät gehören Großunternehmen, mittelständische und kleinere Unternehmen sowie deren Gesellschafter und Leitungspersonen, Selbständige und Privatpersonen. Häufig vertretene Branchen sind dabei Industrie, Handel, Banken und sonstige Wirtschaftsunternehmen.

    "Veröffentlichungen / Öffentlichkeitsarbeit / Mitgliedschaften: Die Anwälte der Sozietät publizieren regelmäßig zu aktuellen rechtlichen Fragen. Unter anderem erschien von RA Dr. Christoph Friedrichs der Beitrag "Chancen der Aktiengesellschaft und des Aktionärs", 1984. Ferner gab es regelmäßige Auftritte von RA Dr. Christoph Friedrichs im NRW-Frühstücksfernsehen zu aktuellen rechtlichen Fragen. Daneben bietet die Sozietät Mandanten-Workshops, etwa zum neuen Schuldrecht, zum FernabsatzGesetz etc. an. Ihre Berufsträger sind Referenten bei internen Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte und Notare und hielten diverse Vorträge zu neuen Rechtsproblemen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind Mitglied u. a. im DAV, der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht im DAV und der Europ. Law Association Brüssel. Des Weiteren bestehen Kanzleikooperationen mit sechs weiteren wirtschaftsrechtlich beratenden Kanzleien in Hamburg, Berlin, Leipzig, Frankfurt, Stuttgart und München sowie mit befreundeten Kanzleien in allen größeren europäischen Städten."