Honorare

Hinweise (gesetzlich erforderliche Belehrung) zur Honorargestaltung:

Wir weisen darauf hin, dass bei Vertretungen im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich eine Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (die sich nach dem Streitwert der Sache berechnet) erfolgt, bei außergerichtlicher Tätigkeit auf der Basis einer Honorarvereinbarung mit einem zu verhandelnden Stundensatz (zwischen € 200 und € 300) zzgl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer eine Abrechnung vorgenommen wird.


  Allgemein
Ein maßgeschneidertes Konzept für unsere Mandanten.



  Abrechnung nach RVG
Die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.



  Stundenhonorar
Wir bieten auch ein Stundenhonorar.



  Pauschalhonorar
Auch ein Pauschalhonorar ist möglich.



  Beratungspauschale
Für fortlaufende Beratung empfehlen wir eine Beratungspauschale.



  Inkassohonorar
Für Inkassomandate bieten wir Ihnen außerdem ein Inkassohonorar an.