Honorare | Stundenhonorar
Einige Mandate eignen sich nicht für eine Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit nach dem RVG*. Gerade umfangreiche Erbrechtsstreitigkeiten oder komplexe Vertragsverhandlungen und Beratungsangelegenheiten sind meist ausgesprochen zeitintensiv und bedingen bereits einen hohen Zeitaufwand alleine für das Aktenstudium. Die Tätigkeit, die der Anwalt hier zu erbringen hat, wird von dem RVG* nicht angemessen vergütet, so daß wir in diesen Fällen um die Vereinbarung eines Stundenhonorars ersuchen. Über die Höhe entscheidet der Einzelfall. Sie liegt zwischen 200 Euro und 300 Euro/Stunde. Es versteht sich von selbst, daß Sie auf Wunsch mit Rechnungsstellung eine systematische Stundenerfassung erhalten, aus der Sie ersehen können, wann der Anwalt welchen Zeitaufwand für Sie entfaltet hat.* Lesen Sie hier mehr über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
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