Honorare | Abrechnung nach RVG
Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz*, kurz RVG* genannt, sind die meisten denkbaren Konstellationen festgehalten, die anwaltliche Gebührenansprüche auslösen. Maßgeblich für die Höhe des Honorars ist hierbei zunächst der Wert der anwaltlichen Tätigkeit, der in einem Zivilgerichtsverfahren regelmäßig vom Gericht festgelegt wird. Andere Verfahren kennen sog. Regelstreitwerte, wie beispielsweise im Verwaltungsrecht. Je höher dieser Wert ist, umso höher sind auch die Gebühren, die der Anwalt für seine Tätigkeit erhält. Weiterhin wird differenziert, welche Tätigkeiten der Anwalt entfaltet hat, ob er nur aussergerichtlich oder in einem Gerichtsverfahren aufgetreten ist, ob er einen Vergleich geschlossen oder die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels geprüft hat.* Lesen Sie hier mehr über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)