Honorare | Pauschalhonorar

Statt eines Stundenhonorars kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Dies hat den Vorteil, daß von vornherein feststeht, welche Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit anfallen. Bitte beachten Sie aber, daß es dem Anwalt aus berufsrechtlichen Gründen verboten ist, niedrigere Gebühren zu vereinbaren, als er für seine Tätigkeit bei einer Abrechnung über das RVG* erhalten würde.


* Lesen Sie hier mehr über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)