Honorare | Beratungspauschale

An sich besteht bei jedem Unternehmen, kaufmännischem Betrieb und Handwerksunternehmen ein laufender Beratungsbedarf, der oftmals mangels eines vertrauten Kontaktes zu einem persönlich bekannten Rechtsanwalt nicht gedeckt wird. Daraus entstehen - unter anderem - Haftungsrisiken, die vermeidbar sind.


Gerade Fragen aus den Bereichen des Arbeitsrechts treten häufig auf und bedürfen der meist kurzfristigen anwaltlichen Klärung. Es wäre nicht nur umständlich, sondern auch sehr kostenintensiv, für jede dieser Fragen ein separates anwaltliches Mandatsverhältnis zu begründen. Wir bieten daher eine monatliche Pauschale an, mit der die - meist telefonische - anwaltliche Beratung im Rahmen Ihrer betrieblichen Rechtsfragen abgegolten wird. Die Ausgestaltung dieses Beratungsvertrages, dessen Umfang sowie die Höhe der Pauschale stimmen wir individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ab. Das erspart Ihnen Kosten und uns Verwaltungsaufwand und der oben erwähnte "Griff zum Hörer" fällt Ihren Mitarbeitern - zum Wohle Ihres Unternehmens - deutlich leichter.